Opferschutz

Als Opfer einer Straftat, wozu auch häusliche Gewalt fällt, stehen Ihnen verschiedene gesetzliche Schutzmöglichkeiten zu. Zum einen können nach dem Gewaltschutzgesetz Schutzanordnungen getroffen werden und zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden (siehe Gewaltschutz), zum anderen besteht die Möglichkeit eine strafrechtliche Verfolgung der Taten zu veranlassen (siehe Nebenklage).

 

Darüber hinaus können Ihnen als Opfer einer Straftat sozialrechtliche Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz zustehen.

 

Welcher Weg für Sie der Richtige ist, sich als Opfer einer Straftat zu schützen und Ihre Rechte geltend zu machen, klären wir mit Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch und stehen Ihnen auch bei der Durchführung von strafrechtlichen oder zivilgerichtlichen sowie sozialrechtlichen Verfahren zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner ist Frau Rechtsanwältin Petra Schaeffer.

Rechtsanwältin Opferschutz Braunschweig

Petra Schaeffer