Gewaltschutz Braunschweig

Opfer von häuslicher Gewalt haben neben der Möglichkeit, gegen den Täter strafrechtlich vorzugehen (siehe auch Opferschutz/Nebenklage), das Recht zivilgerichtlichen Schutz in Anspruch zu nehmen. Nach dem Gewaltschutzgesetz gibt es die Möglichkeit, strafbedrohte Schutzanordnungen zu erwirken, die es dem Täter verbieten, unter bestimmten Voraussetzungen sich Ihrer Person zu nähern, bestimmte Orte aufzusuchen oder mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht es, bei Verstoß gegen entsprechende Auflagen ein Zwangsgeld zu verhängen.

 

Daneben kann nach dem Gewaltschutzgesetz eine Zuweisung der gemeinsam genutzten  Wohnung im Rahmen eines Eilverfahrens erwirkt werden, ohne dass es auf die rechtlichen Aspekte des Mietverhältnisses oder der Eigentumsverhältnisse ankommt. 

 

Das Gewaltschutzgesetz sieht nicht nur Schutzmöglichkeiten bei häuslicher Gewalt vor, sondern auch für Stalking-Opfer. 

 

Ob für Sie als Opfer von Gewalt, Bedrohungen oder Belästigungen der zivilgerichtliche Rechtsweg der richtige ist oder aber andere Schutzmöglichkeiten vorzuziehen sind, klären wir gerne mit Ihnen im Beratungsgespräch und ergreifen mit Ihnen alle rechtlich notwendigen gerichtlichen und außergerichtlichen Schritte.

Gewaltschutz Braunschweig

Petra Schaeffer