Arzthaftungsrecht/Medizinrecht Braunschweig

Professionelle Hilfe vom Fachanwalt für Medizinrecht

Mit einer Erfahrung von über 20 Jahren im Medizinrecht beraten und vertreten wir Sie im Bereich der Arzthaftung. Der Bereich Arzthaftungsrecht/Medizinrecht gilt als eine der herausforderndsten Rechtsmaterien und die Verleihung des Titels Fachanwalt für Medizinrecht ist entsprechend selten. Wegen oft gravierender Folgen für Ärzte und insbesondere Patienten, ist neben juristischer Fachkenntnis auch entsprechendes Einfühlungsvermögen nötig. Rechtsanwalt Benjamin Bothe aus Braunschweig ist seit 1996 spezialisiert im Medizinrecht tätig.

 

Behandlungsfehler und Geltendmachung von Schmerzensgeld

Ob beim niedergelassenen Arzt oder Zahnarzt und auch stationär im Krankenhaus, Behandlungsfehler geschehen. Wir prüfen Ihren Fall, oftmals auch mit Unterstützung durch eine fachärztliche Begutachtung. Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld setzen wir außergerichtlich und nötigenfalls in einem Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen bei der Ärztekammer oder in einem gerichtlichen Verfahren durch. Hier werden auch zukünftig eintretende Folgen der Fehlbehandlung rechtlich abgesichert.

 

Wann liegt ein Behandlungsfehler („Kunstfehler“) im rechtlichen Sinne vor?

Wenn der Arzt ohne die nötige Sorgfalt und/oder nicht nach anerkannten medizinischen Standards arbeitet, handelt es sich um einen Behandlungsfehler. Anders als der Begriff vermuten lässt, gilt nicht nur die eigentliche Behandlung – sofern sie fehlerhaft verläuft – als Behandlungsfehler. Vielmehr betrifft er alle Bereiche ärztlicher Tätigkeit. Auch falsche oder unvollständige Aufklärung des Patienten, sowie Fehler und Mängel in der Dokumentation zählen hierzu.

Aus diesem Grund gibt es im Medizinrecht/in der Arzthaftung oft viele Angriffspunkte für den Anwalt/Fachanwalt bzw. Aspekte, die er sachlich und genau prüfen muss. Insbesondere die Behandlungsdokumentation spielt eine wichtige Rolle bei der Klärung der Frage, ob ein „Kunstfehler“ vorliegt oder nicht.

 

Geschädigte Patienten klagen oftmals nicht

Jedes Jahr erleiden etliche tausend Patienten mitunter bleibende Schäden durch ärztliche Kunstfehler. Oft nutzen sie allerdings die Klagemöglichkeit – aus Bedenken, dass sie gegen den Arzt/das Krankenhaus ohnehin keine Chance hätten – nicht. Das ist schlicht unzutreffend und die Anzahl an Arzthaftungsprozessen hat sich in den vergangenen Jahren vervielfacht.

Natürlich ist es nicht die Aufgabe des vertretenden Rechtsanwalts, einem Arzt „krampfhaft“ und mit aller Gewalt Fehler nachzuweisen. Sollte Rechtsanwalt Bothe – Fachanwalt für Medizinrecht – allerdings sachliche Anhaltspunkte finden, die den Vorwurf eines Behandlungsfehlers begründen, wird er sich für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche einsetzen.

 

Jetzt Kontakt aufnehmen! – Fachanwalt für Medizinrecht in Braunschweig

Haben Sie konkrete Fragen? Sind Sie geschädigter Patient, der Schmerzensgeld einklagen möchte? Sind Sie Arzt, der mit dem Vorwurf eines Behandlungsfehler konfrontiert ist und nun juristischen Rat benötigt?

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Benjamin Bothe