Nebenklage

Als Opfer einer Straftat können Sie unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des strafrechtlichen Verfahrens nicht nur die Rolle des Zeugen einnehmen, sondern sich im sogenannten Nebenklageverfahren anschließen. Als Nebenkläger stehen Ihnen weitaus mehr Rechte zu als als Zeuge. Während der Zeuge lediglich im Rahmen eines Strafverfahrens eine Aussage macht, aber über den weiteren Verlauf des Verfahrens nicht zwangsläufig zu informieren ist, kann der Nebenkläger insbesondere über einen Anwalt auf das Verfahren einwirken und hat z.B. einen Anspruch auf Akteneinsichtnahme.

 

Bei bestimmten Straftaten steht dem Opfer eine Beiordnung eines Anwaltes zu, so dass ihm auch keine weiteren Kosten entstehen.

 

Als Opfer einer Straftat können Ihnen darüber hinaus auch Schmerzensgeldansprüche zustehen, die entweder zivilgerichtlich geltend gemacht werden können oder aber auch im Rahmen eines Strafverfahrens in einem sogenannten Adhäsionsverfahren.

 

Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe benötigen, sei es nur zur Klärung, welche Ansprüche Sie haben, sowie eine anwaltliche Vertretung in diesem Bereich wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Rechtsanwältin Nebenklagevertretung Braunschweig

Petra Schaeffer