Ausländerrecht Braunschweig

Das Ausländerrecht regelt im Kern die Einreise und den Aufenthalt von Menschen, die nicht die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates besitzen. Gegenstand des Ausländerrechts sind demnach Bestimmungen über die Einreise, den Aufenthalt, die Niederlassung, die Erwerbstätigkeit, die Integration sowie die soziale Sicherung. Wer in die Bundesrepublik Deutschland einreisen möchte, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, benötigt in aller Regel ein Visum und für den dauerhaften Aufenthalt einen entsprechenden Aufenthaltstitel.

 

Mit Hilfe anwaltlicher Beratung und/oder Vertretung können Fragen über die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Einreise oder Aufenthalt geklärt werden. Gegenüber den zuständigen Behörden wie Ausländerbehörde, Deutsche Botschaft, Sozialamt sowie ARGE können bestehende Rechtsansprüche durchgesetzt bzw. eine positive Grundlage für eine Ermessensentscheidung geschaffen werden.

Rechtsanwältin Ausländerrecht Braunschweig

Petra Schaeffer