Erbrecht Braunschweig

Das Erbrecht bezeichnet die Summe aller Rechtsnormen, welche die privatrechtlichen, vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen regeln. Denn mit dem Tod eines Menschen endet dessen Rechtsfähigkeit. Es tritt dann der Erbe an seine Stelle und wird Träger der mit dem Tode nicht erloschenen Rechte und Pflichten.


Das Erbrecht regelt nur die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen.


Geregelt ist darin also z.B., wer dann erbt, wenn es keine letztwillige Verfügung wie z.B. ein Testament gibt. Es regelt auch, welche letztwilligen Verfügungen (z.B. Testament oder Erbvertrag) es gibt und wie man sie erstellen kann, damit das eigene Vermögen nach dem Tod auch bei den Menschen ankommt, welche man hierfür vorgesehen hat. Dabei sind auch schenkungs- und erbschaftssteuerliche Aspekte ebenso zu berücksichtigen wie mögliche Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche von gesetzlichen Erben, die durch eine letztwillige Verfügung z.B. enterbt worden sind.

Rechtsanwalt Erbrecht Braunschweig

Henning Staats