Strafrecht Braunschweig

Bereiche des Strafrechts auf einen Blick

Das Strafrecht bezeichnet diejenigen Rechtsnormen, die bestimmte Verhaltensweisen verbieten und unter Strafe stellen. Hierzu gehören:

 

  • Kapitalstraftaten
    Unter Kapitalstraftaten fallen alle Formen von Gewaltkriminalität mit Todesfolge
  • Wirtschaftsdelikte
    Hierunter fallen Straftaten, wie Unterschlagung, Untreue, Geldwäsche oder Davon können sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betroffen sein.
  • Steuerstrafdelikte
    Haben Sie falsche Angaben in der Steuererklärung? Oder zu wenig Steuern abgeführt? Im Steuerstrafrecht werden diese Delikte geahndet.
  • Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und Arzneimittelgesetz
    Darunter zählen unter anderem der Erwerb und Besitz von Drogen.
  • Sexualstrafdelikte
    Hierunter fallen unter anderem sexuelle Belästigung, Vergewaltigung und Besitz von Kinderpornographie
  • Jugendstrafdelikte
    Alle Straftaten, die von Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahre verübt werden. Eine Anwendung des Jugendstrafrechts kann bis 21 Jahre im Einzelfall geprüft werden.

 

Das Strafrecht dient dem Schutz der Menschen und Güter in unserer Gesellschaft, beispielsweise dem Eigentum, dem Schutz des Lebens, der Würde und Ehre oder des Vermögens. Es soll den Bestand der Rechtsordnung eines Staates anerkennen und erhalten. Eine Verurteilung im Strafrecht soll neben der Sühne einer Schuld, präventiv weitere Straftaten verhindern.

 

Strafrecht Braunschweig – Ablauf eines Strafverfahrens

In ein Strafverfahren kann nahezu jeder Bürger verwickelt und damit in unterschiedlichen Stadien konfrontiert werden. Der eine erhält eine Vorladung zur Polizei, beim anderen steht das Finanzamt für Fahndung- und Strafsachen vor der Tür. Steuerfahnder begehren nicht nur Einsicht in sämtliche Konten, sondern beschlagnahmen insbesondere auch Computer.

 

Manche wissen überhaupt nicht, dass ein Strafverfahren gegen sie geführt wird und werden plötzlich und unerwartet mit polizeilichen Maßnahmen konfrontiert. In diesem sollten Betroffene – auch im Fall einer Durchsuchung oder Verhaftung – gegenüber Polizeibeamten vom Recht der Aussageverweigerung Gebrauch machen. Leider kommt es immer wieder vor, dass die Beamten nicht aufschreiben, was der Beschuldigte geäußert hat, sondern was die Beamten, deren Ziel die Strafverfolgung ist, gehört zu haben glauben.

 

Beschuldigte haben nur bedingte Einflussmöglichkeiten auf das Polizeiprotokoll

Auf das, was die Polizeibeamten aufschreiben, hat der Beschuldigte eines Verfahrens nur bedingt Einfluss. Wörtliche Protokolle sind überaus selten. In jedem Fall müssen Sie als Beschuldigter damit rechnen, dass im Falle eines späteren gerichtlichen Verfahrens Richter und Richterinnen in der Regel den Aussagen von Polizeibeamten rückhaltlos Glauben schenken. Wenn also Polizeibeamte in einer mündlichen Verhandlung aussagen, dass das, was sie protokolliert oder in Vermerken aufgeführt haben, genauso von dem Beschuldigten oder der Beschuldigten gesagt worden ist, wird es kaum eine Richterin oder einen Richter geben, die/der diese Aussage anzweifeln wird.

 

Es gilt also der Grundsatz: Keine Aussage ohne Anwalt; keine Einlassung (das heißt Stellungnahme) ohne Akteneinsicht. Ihr Anwalt kann Ihnen nach erfolgter Akteneinsicht Ratschläge zur weiteren Vorgehensweise geben und sich auch für Sie zur Sache äußern. Wir stehen Ihnen in allen Stadien des Strafverfahrens helfend zur Seite.

 

Fachanwalt für Strafrecht in Braunschweig

Dr. jur. Peter Beer ist ein erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Als Strafverteidiger übernimmt er Mandate zur Strafverteidigung und hilft Ihnen aus dieser unangenehmen Situation heraus. Er vertritt Sie mit angemessener Professionalität und Diskretion in allen Bereichen des Strafrechts. Sobald Sie sich mit einem strafrechtlichen Verfahren konfrontiert sehen, nehmen Sie umgehend Kontakt zu unserer Kanzlei in Braunschweig auf. Im Strafrecht drohen Ihnen neben Geld- auch sehr empfindliche Freiheitsstrafen, die bei über 2 Jahren nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können.

Fachanwalt Strafrecht Braunschweig

Dr. jur. Peter Beer