Anwaltskosten

Die nach dem Gesetz anfallenden Gebühren für eine anwaltliche Tätigkeit werden im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Je nach Tätigkeit fallen danach unterschiedliche Gebühren an. Auch eine Beratung ist bereits gebührenpflichtig. Die erste Beratungsgebühr hängt vom Umfang der Beratung ab.

 

Oftmals werden die Rechtsanwaltsgebühren von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Ob und in welcher Höhe die Gebühren übernommen werden, hängt in erster Linie von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Bitte beachten Sie, dass in vielen Bereichen, wie z. B. dem Sozialrecht Gebühren erst ab einer gerichtlichen Auseinandersetzung übernommen werden und Gebühren im öffentlichen Recht, insbesondere im Ausländerrecht oftmals gar nicht übernommen werden.

 

Sollten Sie aufgrund Ihrer eigenen Einkommenssituation nicht in der Lage sein, für die Gebühren aufzukommen, so kann in Betracht kommen, bei einer anwaltlichen außergerichtlichen Beratung und Vertretung Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Der Gesetzgeber hat allerdings die Möglichkeit der Beratungshilfe stark eingeschränkt und verlangt, dass zuvor der Betroffene alles getan hat, was von ihm zu erwarten ist und er dennoch nicht in der Lage ist, die Sache selbst oder mit Hilfe einer anderen, kostenlosen Stelle zu regeln. Bei familienrechtlichen Angelegenheit ist hierbei zu beachten, dass bei Ansprüchen des Kindes zunächst das Jugendamt um Hilfe zu bitten ist, bevor ein Anwalt die Angelegenheit übernehmen kann.

 

Bei gerichtlichen Verfahren kann Ihnen ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe zustehen. Dieses ist der Fall, wenn Ihre wirtschaftliche Situation so gelagert ist, dass Sie für die Kosten des Verfahrens nicht aufkommen können und das Gericht Erfolgsaussichten in der Sache sieht.